[Anklageschrift/Lynnera Slyph/Öffentlicher Aushang] Es wird Gerichtet.

Started by Erzengel, 22. März 2009, 19:07:19

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Erzengel

Adelige und Klerus, Bürger, Handwerker, Bauern und Arbeiter höret !
Frau Lynnera Slyph wird angeklagt folgender schwerer Verbrechen:


Anklageschrift

Frau Lynnera Slyph ist der folgenden Vergehen, in Hammerhütte, angeklagt:

1. Vermummt/mit Magie getarnt in Hammerhütte, obwohl dies verboten ist.
2. Mitführen von Giften ohne durch ihren Beruf eine Art "Sondergenehmigung für dieses zu haben.
3. Zweifache Körperverletzung durch Benutzung von, den mit sich geführten, Giften. (Pater Sonnenschein und Frau Thel)
4. Blasphemie und Sakrileg durch versuchten Raub eines Heiligen Gegenstandes, Pater Sonnenscheins Amulett.
5. Zweifach versuchter Mord an Pater Sonnenschein. (Dolchstoß versuch und Blasrohrangriff)
6. Ketzerei siehe hierzu Anklage Punkt 3. und 5.
7. Widerstand gegen die Baroniegewalt, durch Fluchtversuch bei der Festsetzung.
8. Zusammenarbeit mit Drow.
9. Rassenschande/Blutschande und Drowbullerei durch Liebeleien mit einem Drow.
10. Irreführung der Baroniejustiz durch ständige falsch Aussagen in den Verhören.
11. Anbeten eines finstern Gottes. Ständiges Lügen und ihr Tatversuch an Pater Sonnenschein weißen auf Cyric hin.

Diese Strafen seien von der Anklage gefordert für ihre schweren Verbrechen:
1. Pranger und das Auspeitschen soll ihr an gediehen sein.
2. Pranger, Auspeitschen und ein Berufsverbot für alle Berufe die mit Alchemie zu tun haben.
3. Zwangsarbeit im Steinbruch
4. Ihre Hände, die hauptsächlich frevelnden Körperteile, hier bei, sollen ihr gebrochen werden, auf das sie sich dran erinnern wird, das solch Tat nicht geduldet wird.
5. Für zweifach versuchten Mord kann es nur eines geben, die Todesstrafe.
6. Dies ist ein schwerer Fall der Ketzerei, darum sei hier die Todesstrafe zu fordern.
7. Eine Geldstrafe soll ihr hier für an gediehen sein.
8. Verbannung aus dem Fürstentum
9. Enteignung ihres Geschäftes "Verwobene Herzen" und Berufsverbot, in diesem. Denn wer Drow liebt und sich mit diesen Abgibt, darf ein solches Geschäft nicht führen weder noch darin arbeiten. Verbannung aus dem Fürstentum.
10. Eine hohe Geldstrafe soll ihr an gediehen sein.
11. Verbannung aus dem Fürstentum.

So fürchtet nicht, dass Licht der Wahrheit und Gerechtigkeit wird hell Leuchten und die Delinquentin ihrer Gerechten Strafe zugeführt, so sie schuldig sei.

Leon

Tempusiten: Leute die chaotische Dinge, mit militärischer Disziplin, tun.