[FB|Hafen|WB] Aushang der Fürstengarde

Started by Cupimis, 28. Dezember 2008, 17:54:02

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Cupimis

Und so fand man an den Anschlagbrettern in der Stadt und Weilersbach, im Seepferdchen, in der Abenteurergilde und anderen oft besuchten Stellen folgenden Aushang wieder.

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Aushang der Fürstengarde

Liebe Bürger, Einwohner und Gäste der Stadt Fürstenborn,

wir möchten Ihnen mit diesem Aushang einige Verhaltensrichtlinien und Gesetze näherbringen, oder Sie daran erinnern, welche uns allen ein gutes Miteinander ermöglichen und zu ihrer Sicherheit in der Stadt, dem Umland und Weilerbach beitragen.

In erster Linie möchten wir sie bitten, sich gegenseitig zu Achten und mit Respekt zu behandeln. Schließlich wollen wir alle in Frieden gemeinsam in dieser Stadt leben. Um dies zu ermöglichen müssen jedoch auch einige Punkte eingehalten werden.

So ist zum Beispiel unvermeidlich, jegliche Magie, ausgenommen jener der Heiler und der Magie welche IN der Magierakademie angewendet wird, innerhalb von Stadt und Umland zu untersagen. Nicht jedem ist es möglich, einen einfachen Zauber von einem Angriffs- oder Beherrschungszauber zu unterscheiden. Sehen sie es also als Respekt ihren Mitbürgern und dem Gesetz gegenüber, Magie hier nicht zu nutzen. Es dient auch ihrer eigenen Sicherheit und beugt Missverständnissen vor, da ein jeder per Gesetz befugt ist, sein Leben in Notwehr zu schützen. Sicherlich werden Lichtzauber und andere kleine Zauber, wie kleine Illusionen oder ein Kältezauber zum Kühlen ihres Aurauns im Sommer geduldet, dennoch bitten wir sie, auch von jenen weitestgehend abzusehen.

Zudem bitten wir sie weiterhin, ihre Hieb- und Stichwaffen in den Scheiden und Holstern verbleiben zu lassen und jene deutlich mit einem Sicherungsriemen zu befestigen. Bögen, Armbrüste und Schilde bitten wir auf den Rücken zu binden oder zu schultern. Pfeile und Bolzen werden bitte in Köchern verstaut, ebenfalls auf dem Rücken getragen und es gilt eine Haube über den Köcher zu binden, solange sie sich innerhalb der Stadt befinden.
So bekommen die Mitbürger keinen falschen Eindruck und Missverständnissen wird vorgebeugt.

Auch wären wir ihnen sehr verbunden, wenn sie sich nicht Vermummen und von Kapuzen innerhalb der Stadt absehen, so dass ihr Gesicht zu erkennen ist. In Zeiten wie diesen wirkt es einschüchternd und beängstigend auf ihre Mitbürger, wurden doch immer wieder Opfer aufgefunden, welche von Vermummten überfallen wurden. Sollten sie auf Grund ihres Glaubens sich vermummen, bitten wir sie, Hauptmann Zweihand aufzusuchen und sich eine gesonderte Erlaubnis ausstellen zu lassen.

Handlungen, die jenen Maßnahmen widerstreben, werden von der Fürstengarde verfolgt und mit Strafen geahndet.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

- die Fürstengarde
i.A. Peter Zweihand, Hauptmann der Stadtwache
Mia Narahla- »Denken ist die Zauberei des Geistes.«
Marielle Morgentau - »Wer Katzen nicht mag, bekommt keine schöne Frau.«
Na'lani Gael'ean - »Frieden findet man nur in den Wäldern.«

Für den Ingenieur ist die Welt eine Spielzeugkiste voller halbfertiger und schlecht ausgestatteter Spielsachen. (Scott Adams)

Verund

Sehr geehrte Bürger Fürstenborns, Reisende und Neuankömmlinge,

ab dem 14. Tage des Monats Schneefall im Jahre 1380 tritt eine neue Waffenverordnung in Kraft. Ab sofort sind alle Personen die nicht einer militärischen Institution Fürstenborns angehören oder nicht wenigstens den Stand eines Freibürgers inne haben, dazu verpflichtet, ihre Waffen mit Sicherungsbändern am Körper zu befestigen. Dies soll zum Schutze der Bevölkerun zusätzlich beitragen. Mit diesem Band ist es nichtmehr ohne weiteres möglich, seine Waffe zu ziehen. Ausnahmen werden hierbei nur bei Schmieden gemacht, bei denen ab sofort auch immer Fürstengardisten stationiert sind, die die Bandvergabe regeln. Zu den Folgen einer Zuwiderhandlung ist folgendes zu sagen:

    * Eine gelöste Sicherung wird mit einer Strafe von 10 Hellern geahndet.
    * Eine zum Angriff gezogene Waffe, die dazu dienen soll ein unbescholdens Opfer zu verletzen, wird mit einer Strafe von 20 Hellern und der Wegnahme der Waffe geahndat.
    * Magierstäbe sind von dieser Regelung nicht betroffen.


Im Auftrage Ihrer Fürstin Eleara, Mutter des Reiches, die Sternenschwinge,
Tochter des Taruk Ardul VII,
Sohn des Ragherys Ardul VI, Bote der Versöhnung, Befrieder der Götter,
Sohn des Revil Ardul V, der Lichtbringer, Herr über die Feuerbrünste,
Sohn des Eddard Ardul IV, der Drittgeborene,
Sohn des Vicart Ardul III, der Baumeister, Bezwinger schändlichen Windes,
Sohn des Baran Ardul II, der Entdecker des Unbekannten, Herrscher des Meeres,
Sohn des Ardul, des Ersten seines Namens, der Drachensohn, Triumphator aller Schlachten, die 1001. Seele, Erbauer des Reiches, Vater und ewiger Beschützer Fürstenborns
- inaktiv -
previously known as
Kendric vom Drachenmondorden - Hauptmann und Berufsritter des Drachenmondordens, Ritter ihrer Fürstin Eleara von Fürstenborn, stellv. Hptm. Tempelgarde, Ritter der Morgenröte
Shyeldine "Fuchs" - Bardame, Tänzerin, Abenteurerin

Trident-Online - MMO-Forum und casual claning (nick: Ronnie Drew)
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